Schulanfangsgeld: Dieser Schub könnte für einige Haushalte verschwinden

Die Schulanfangsbeihilfe (ARS), die jedes Jahr am Ende des Sommers ausgezahlt wird, betrifft fast drei Millionen Haushalte. Das Ziel ist klar: den Eltern bei der Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu helfen. Material, Schulranzen, Kleidung, Sportgeräte… Der Beginn des Schuljahres ist teuer, und diese Zulage entlastet ein ohnehin schon oft knappes Budget. Im Jahr 2025 variieren die angekündigten Beträge je nach Alter des Kindes: 423,48 € für ein Kind von 6 bis 10 Jahren, 446,85 € für Kinder von 11 bis 14 Jahren und 462,33 € für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Diese einmalige Zahlung wird besonders sehnsüchtig erwartet, da sie es ermöglicht, die vielen Ausgaben zu decken, die zu dieser Jahreszeit anfallen. Ohne sie würden viele Haushalte Schwierigkeiten haben, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu befriedigen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe: Wer hat Anspruch darauf?
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen Sie mindestens ein Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren haben, das an einer öffentlichen oder privaten Schule eingeschrieben ist. Zweitens dürfen die Einnahmen des Haushalts eine jährlich festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Im Jahr 2025 ist das Referenzeinkommen das des Jahres 2023. Die Obergrenze liegt bei 28.444 Euro für ein Kind, 35.008 Euro für zwei Kinder, 41.572 Euro für drei Kinder und 48.136 Euro für vier Kinder. Ab dem fünften Kind werden zusätzlich 6.564 € pro Kind berechnet. Diese Schwellenwerte werden so berechnet, dass sie auf Familien mit bescheidenem Einkommen abzielen. Die Familienbeihilfekasse (CAF) prüft die Bedingungen jedes Jahr automatisch, was die Zuweisung der Begünstigten erleichtert. Diese Automatisierung trägt wesentlich zur Effizienz des Systems bei, indem sie komplexe Verfahren vermeidet.

Eine Reform ist in Vorbereitung: Die Freigrenze könnte eingeschränkt werden

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